ALLE INFOS für dich und deine Eltern
Idee Kinderlauf
Du wirst
stolz
auf dich sein!
Es liegt uns sehr am Herzen, Kindern ab dem Vorschulschulalter spielerisch den Spaß am Laufen zu vermitteln und einen Anstoß zu regelmäßiger Bewegung und Sport zu geben. Der Kinderlauf soll ein wertvoller Beitrag zu einem gesunden und aktiven Leben für die Kids sein!
Damit auch alle Kinder gesund und munter ins Ziel kommen, wird Gerri - der Glücksmarienkäfer und viele seiner Freunde beim Kinderlauf unterwegs sein. Jedes Kind, das vielleicht Schwierigkeiten hat und nicht mehr kann, bekommt so eine Käfer-Begleitung ins Ziel.
Mehr Infos zu Gerri unter "Gerri, der Glücksmarienkäfer".
Glücksmarienkäfer Gerri
Gerri
freut sich
auf dich!
Wenn Du glaubst Du schaffst es nicht mehr, schwirrt einfach ein Glücksmarienkäfer zu Dir her!
Damit auch alle Kinder gesund und munter ins Ziel kommen, werde ich, Gerri - der Glücksmarienkäfer und viele meiner Freunde beim Kinderlauf unterwegs sein und jedem Kind helfen, das Schwierigkeiten hat.
Wenn Du nicht mehr kannst, dann nehmen wir Dich einfach an Deiner Hand und begleiten Dich bis ins Ziel!
Wir bitten um Verständnis, dass nicht jedem Kind ein Käfer zugeteilt werden kann. Ein Glücksmarienkäfer steht mehreren Kindern zur Verfügung und wird dort helfen, wo er gebraucht wird. Die Glücksmarienkäfer dienen nur zur Unterstützung und übernehmen keinerlei Verantwortung in Bezug auf Verletzungen und Schäden jeder Art.
Anmeldung
Wertungen
Alle Kinder werden je nach Geburtsjahr der Altersklasse zugeordnet. Kinder mit Handicap werden nach Rücksprache einer Altersklasse zugeteilt, die ihren Fähigkeiten entspricht. Die Teilnahme am Kinderlauf soll allen Spaß machen!
Hier ein Überblick zur Altersklasseneinteilung:
Klasse | Jahrgang | Strecke | Startzeit |
W2017 | 2017 | 200m | 10:30 |
M2017 | 2017 | 200m | 10:40 |
W2017* | 2017 | 200m | 10:50 |
M2017* | 2017 | 200m | 11:00 |
W2016 | 2016 | 200m | 11:15 |
M2016 | 2016 | 200m | 11:25 |
W2015 | 2015 | 300m | 11:35 |
M2015 | 2015 | 300m | 11:45 |
W2014 | 2014 | 400m | 11:55 |
M2014 | 2014 | 400m | 12:05 |
W2013 | 2013 | 500m | 12:15 |
M2013 | 2013 | 500m | 12:25 |
W2012 | 2012 | 600m | 12:35 |
M2012 | 2012 | 600m | 12:45 |
W2011 | 2011 | 700m | 12:55 |
M2011 | 2011 | 700m | 13:05 |
W2010 | 2010 | 800m | 13:15 |
M2010 | 2010 | 800m | 13:25 |
*begleitet von einer Erziehungsberechtigten/einem Erziehungsberechtigtem, in der Klasse M/W 2017 gibt es keine Wertung
Programm
Geländeplan
Der Pierre de Coubertin Platz und der Olympiaplatz rund um das Ernst Happel Stadion bilden das Veranstaltungsgelände des Österreichischen Frauenlaufes und des Kinderlaufs.
Informationsstand: Februar 2020

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen, die an einem der Bewerbe des Kinderlaufs teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen TeilnehmerIn und Veranstalter und sind in der bei der Anmeldung jeweils veröffentlichten Version gültig.
Veranstalter des Kinderlaufs ist die Österreichischer Frauenlauf GmbH.
Als Gerichtsstand gilt Wien.
A. Wettkampfbestimmungen:
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder bis 10 Jahre, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß für einen der Bewerbe angemeldet haben.
2. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).
3. Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der TeilnehmerInnen oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, dazu gehören z.B. Inline Skates, Fahrräder, Nordic Walking Stöcke, sind bei der Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen.
4. Die Teilnahme mit Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates und anderen Fortbewegungsmitteln sowie die Mitnahme von Kinderwägen und Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
5. Das Begleiten durch nicht zum Laufbewerb angemeldete Personen ist mit Ausnahme der Altersklasse W/M 2017* nicht gestattet. Im Bewerb Klasse M/W 2017* mit Begleitung gibt es keine Wertung.
6. Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefalten, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.
7. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte 3. bis 6. führt zur Disqualifikation der jeweiligen TeilnehmerIn. Die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter sind berechtigt, TeilnehmerInnen, die gegen diese Regeln verstoßen, jederzeit aus dem Bewerb zu nehmen.
8. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
9. Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinische Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der /des TeilnehmerIn dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
B. Organisatorisches:
1. Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem unter www.kinderlauf.at oder mittels offiziellem Anmeldeformular per Post (Postfach 17, 1006 Wien) oder Fax (+43 1 7138786-16) erfolgen. Anmeldungen per e-mail oder Telefon werden nicht entgegen genommen.
2. Die Nenngebühr kann bei allen Arten der Anmeldung mittels Kreditkarte (Visa, Eurocard/Mastercard, Diners Club) oder einmaliger Bankeinzugsermächtigung (nur für österreichische Bankverbindungen) bezahlt werden. Bei der Online Anmeldung erfolgt der Bankeinzug über die Hobex AG. Für den Fall der Nichteinlösung der Lastschrift, erklärt sich die Teilnehmerin mit der Anmeldung damit einverstanden, dass der Veranstalter der Hobex AG auf Aufforderung Namen, Adresse und Geburtsdatum der Teilnehmerin vollständig übermittelt.
3. Die Anmeldung für den Kinderlauf ist jedenfalls verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur nach Maßgabe der eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG) möglich, etwa dann, wenn man bei der Anmeldung in die Irre geführt wurde oder die Anmeldung unter Zwang erfolgte. Bitte beachten: Die Anmeldung zum Kinderlauf unterliegt nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). § 18 Abs. 1 Zif. 10 FAGG regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die auch Sport- bzw. Laufveranstaltungen umfasst, keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
4. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden der/dem TeilnehmerIn in Rechnung gestellt.
5. Doppelte Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr. Es kann aber bis zum 5. Mai 2020 eine kostenlose Namens- und Datenänderung durchgeführt werden.
6. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der TeilnehmerInnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.
7. Generell können Datenänderungen nur bis zum 5. Mai 2020 durchgeführt werden. Danach sind jegliche Datenänderungen ausnahmslos ausgeschlossen
8. Nach dem 1. Voranmeldeschluss am 5. Mai 2020 erhält jede/r TeilnehmerIn eine Anmeldebestätigung via e-mail zugesandt. Diese ist auszudrucken und zur Startnummernausgabe mitzubringen. Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage der Anmeldebestätigung und/oder eines amtlichen Lichtbildausweises möglich.
9. Der Veranstalter ist berechtigt TeilnehmerInn