Willkommen zum Kinderlauf 2024!
Der Kinderlauf
Es liegt uns sehr am Herzen, Kindern ab dem Vorschulschulalter spielerisch den Spaß am Laufen zu vermitteln und einen Anstoß zu regelmäßiger Bewegung und Sport zu geben. Der Kinderlauf soll ein wertvoller Beitrag zu einem gesunden und aktiven Leben für die Kids sein!
Damit auch alle Kinder gesund und munter ins Ziel kommen, wird Gerri - der Glücksmarienkäfer und viele seiner Freunde beim Kinderlauf unterwegs sein. Jedes Kind, das vielleicht Schwierigkeiten hat und nicht mehr kann, bekommt so eine Käfer-Begleitung ins Ziel.
Mehr Infos zu Gerri unter "Glücksmarienkäfer Gerri".
Du wirst
stolz
auf dich sein!
Glücksmarienkäfer Gerri
Wenn Du glaubst Du schaffst es nicht mehr, schwirrt einfach ein Glücksmarienkäfer zu Dir her!
Damit auch alle Kinder gesund und munter ins Ziel kommen, werde ich, Gerri - der Glücksmarienkäfer und viele meiner Freunde beim Kinderlauf unterwegs sein und jedem Kind helfen, das Schwierigkeiten hat.
Wenn Du nicht mehr kannst, dann nehmen wir Dich einfach an Deiner Hand und begleiten Dich bis ins Ziel!
Wir bitten um Verständnis, dass nicht jedem Kind ein Käfer zugeteilt werden kann. Ein Glücksmarienkäfer steht mehreren Kindern zur Verfügung und wird dort helfen, wo er gebraucht wird. Die Glücksmarienkäfer dienen nur zur Unterstützung und übernehmen keinerlei Verantwortung in Bezug auf Verletzungen und Schäden jeder Art.
Gerri
freut sich
auf dich!
Anmeldung
Wertungen
Alle Kinder werden je nach Geburtsjahr der Altersklasse zugeordnet. Kinder mit Handicap werden nach Rücksprache einer Altersklasse zugeteilt, die ihren Fähigkeiten entspricht. Die Teilnahme am Kinderlauf soll allen Spaß machen!
Hier ein Überblick zur Altersklasseneinteilung:
Klasse | Jahrgang | Strecke | Startzeit |
W2021 | 2021 | 200m | 10:30 |
M2021 | 2021 | 200m | 10:40 |
W2021* | 2021 | 200m | 10:50 |
M2021* | 2021 | 200m | 11:00 |
W2020 | 2020 | 200m | 11:15 |
M2020 | 2020 | 200m | 11:25 |
W2019 | 2019 | 300m | 11:35 |
M2019 | 2019 | 300m | 11:45 |
W2018 | 2018 | 400m | 11:55 |
M2018 | 2018 | 400m | 12:05 |
W2017 | 2017 | 500m | 12:15 |
M2017 | 2017 | 500m | 12:25 |
W2016 | 2016 | 600m | 12:35 |
M2016 | 2016 | 600m | 12:45 |
W2015 | 2015 | 700m | 12:55 |
M2015 | 2015 | 700m | 13:05 |
W2014 | 2014 | 800m | 13:15 |
M2014 | 2014 | 800m | 13:25 |
*begleitet von einer Erziehungsberechtigten/einem Erziehungsberechtigtem, in der Klasse M/W 2021* gibt es keine Wertung
Programm
09:30-17:30
10:30
13:40
14:05
(Änderungen vorbehalten)
Beginn der Startnummernausgabe, Nachmeldung und Eröffnung der Informations- und Erlebnis-Stationen
Ort: Pierre-de-Coubertin Platz in direkter Nähe zur Prater Hauptallee; auf der Frauenlauf-Wiese, rechts neben der Frauenlauf T-Shirtausgabe (siehe Geländeplan).
Kommt zu den Kinderlauf-Spiele-Stationen unserer Sponsoren und Partner auf der Frauenlauf-Wiese!
- ESKIMO Hüpfburg
- "Wien Bewegung findet statt" Kletterturm
- "Bäuerliche Welt" mit Spielstationen
Start Kinderlauf
Prater Hauptalle - die genauen Startzeiten für Deine Klasse findest Du unter "Wertungen"
Tanz mit!
Dance-Show mit Alamande Belfor, Starchoreograph - mit seinem Kids & Teens-Animationsteam auf der Frauenlauf-Bühne
SiegerInnenehrung - Kinderlauf
Frauenlauf-Bühne - die schnellsten 3 Kids pro Klasse (ab W/M 2021) werden geehrt
Geländeplan
Der Pierre de Coubertin Platz und der Olympiaplatz rund um das Ernst Happel Stadion bilden das Veranstaltungsgelände des ASICS Österreichischen Frauenlaufes und des Kinderlaufs.
Informationsstand: Februar 2024
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen, die an einem der Bewerbe des Kinderlaufs teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen TeilnehmerIn und Veranstalter und sind in der bei der Anmeldung jeweils veröffentlichten Version gültig.
Veranstalter des Kinderlaufs ist die Österreichischer Frauenlauf GmbH.
Als Gerichtsstand gilt Wien.
A. Wettkampfbestimmungen:
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder bis 10 Jahre (Jahrgang 2014 und jünger), die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß für einen der Bewerbe angemeldet haben.
2. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).
3. Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der TeilnehmerInnen oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, dazu gehören z.B. Inline Skates, Fahrräder, Nordic Walking Stöcke, sind bei der Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen.
4. Die Teilnahme mit Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates und anderen Fortbewegungsmitteln sowie die Mitnahme von Kinderwägen und Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
5. Das Begleiten durch nicht zum Laufbewerb angemeldete Personen ist mit Ausnahme der Altersklasse W/M 2021* nicht gestattet. Im Bewerb Klasse M/W 2021* mit Begleitung gibt es keine Wertung.
6. Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefalten, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.
7. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte 3. bis 6. führt zur Disqualifikation der jeweiligen TeilnehmerIn. Die vom Veranstalter befugten und kenntlich gemachten Organe sind berechtigt, TeilnehmerInnen, die gegen diese Regeln verstoßen, jederzeit aus dem Bewerb zu nehmen.
8. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Organe ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des/der Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
9. Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachten Organe bzw. die MitarbeiterInnen des von ihm beauftragten medizinische Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der /des TeilnehmerIn dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
B. Organisatorisches:
1. Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem unter www.kinderlauf.at oder mittels offiziellem Anmeldeformular per Post (Postfach 17, 1006 Wien) erfolgen. Anmeldungen per e-mail oder Telefon werden nicht entgegengenommen.
2. Die Nenngebühr kann bei allen Arten der Anmeldung mittels Kreditkarte (Visa, Eurocard/Mastercard, Diners Club) oder einmaliger Bankeinzugsermächtigung (nur für österreichische Bankverbindungen) bezahlt werden. Bei der Online Anmeldung erfolgt der Bankeinzug über die Hobex AG. Für den Fall der Nichteinlösung der Lastschrift, erklärt sich die Teilnehmerin mit der Anmeldung damit einverstanden, dass der Veranstalter der Hobex AG auf Aufforderung Namen, Adresse und Geburtsdatum der Teilnehmerin vollständig übermittelt.
3. Die Anmeldung für den Kinderlauf ist jedenfalls verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur nach Maßgabe der eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG) möglich, etwa dann, wenn man bei der Anmeldung in die Irre geführt wurde oder die Anmeldung unter Zwang erfolgte. Bitte beachten: Die Anmeldung zum Kinderlauf unterliegt nicht dem Fernund Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). § 18 Abs. 1 Zif. 10 FAGG regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die auch Sport- bzw. Laufveranstaltungen umfasst, keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
4. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden der/dem TeilnehmerIn in Rechnung gestellt.
5. Doppelte Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr. Es kann aber bis zum 12. Mai 2024 eine kostenlose Namens- und Datenänderung durchgeführt werden.
6. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der TeilnehmerInnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.
7. Generell können Datenänderungen nur bis zum 12. Mai 2024 durchgeführt werden. Danach sind jegliche Datenänderungen ausnahmslos ausgeschlossen.
8. Nach dem 2. Voranmeldeschluss am 12. Mai 2024 erhält jede/r TeilnehmerIn eine Anmeldebestätigung via e-mail zugesandt. Diese ist auszudrucken und zur Startnummernausgabe mitzubringen. Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage der Anmeldebestätigung und/oder eines amtlichen Lichtbildausweises möglich.
9. Der Veranstalter ist berechtigt TeilnehmerInnen zu disqualifizieren bzw. von der Veranstaltung auszuschließen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung relevant sind.
C. Haftungsausschluss:
1. Mit der Anmeldung zum Kinderlauf erkennt die/der Erziehungsberechtigte den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Mit der Anmeldung zum Kinderlauf erklärt jede/r Erziehungsberechtigte, weder gegen den Veranstalter, die Organisatoren und die Sponsoren des Kinderlaufes oder deren Vertreter, Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend zu machen, die durch die Teilnahme am Kinderlauf entstehen könnten.
3. Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der/dem TeilnehmerIn.
4. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken der/des TeilnehmerIn im Zusammenhang mit der Teilnahme am Kinderlauf. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jedem Erziehungsberechtigten selbst.
D. Persönliche Daten:
1. Mit der Anmeldung erklärt sich jede/r Erziehungsberechtigte mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.
2. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Erziehungsberechtigte einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Strecke) der personenbezogenen Daten in Starterund Ergebnislisten im Internet, im offiziellen Ergebnisheft und durch Aushang am Veranstaltungsgelände veröffentlicht werden.
3. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Kinderlauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der /des TeilnehmerIn können vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.
4. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Erziehungsberechtigte mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und e-mail durch den Veranstalter einverstanden. Es erfolgt ausnahmslos keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
E. Bedingungen für den einmaligen Lastschrift-Einzugsverkehr:
Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Dieser Auftrag ist widerrufbar. Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen" in der letztgültigen Fassung. Bei Nichtteilnahme kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.